In diesen „öffentlichen Obstgärten“ darf somit jede Bürgerin und jeder Bürger
KOSTENLOS sein OBST PFLÜCKEN!
Lassen Sie es sich gut schmecken!
Das Obst an den Obstbäumen, die sich im Bürgerpark, auf den öffentlichen Plätzen und an den Gemeindestraßen befinden, darf gerne von Ihnen geerntet werden.
In diesen „öffentlichen Obstgärten“ darf somit jede Bürgerin und jeder Bürger
KOSTENLOS sein OBST PFLÜCKEN!
Lassen Sie es sich gut schmecken!