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Hinweis zur Verlegung von privaten Leitungen in öffentlichen Verkehrsflächen

Wenn bei der Verlegung neuer Leitungen eine öffentliche Verkehrsfläche beansprucht wird, ist eine Genehmigung des Straßenbaulastträgers notwendig.

Wenn bei der Verlegung neuer Leitungen (z.B. Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser, andere private Leitungen) eine öffentliche Verkehrsfläche (z.B. Straßen, Straßenseitenräume) beansprucht wird, wird eine Genehmigung des Straßenbaulastträgers benötigt. Bei den Gemeindestraßen ist dies die jeweils zuständige Gemeinde und bei den klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) ist dies die jeweils zuständige Behörde (Landkreis Emsland und Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Lingen (Ems)).

Die Genehmigung wird in Form eines Gestattungs- und Nutzungsvertrages, der zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller geschlossen wird, erteilt. Der Vertrag kann Auflagen wie z.B. Eintrag in ein Leitungskataster, Nutzungsentgelte etc. enthalten. Wichtig ist, dass der Gestattungs- und Nutzungsvertrag vor der Verlegung der Leitungen im öffentlichen Verkehrsraum abgeschlossen wird.

Wir bitten alle Bürger-/Bürgerinnen um Beachtung. Die Gemeinden werden in nächster Zeit den Genehmigungsstand prüfen.

Bürger/Bürgerinnen, die in öffentlich Straßen oder Straßenseitenräume Leitungen verlegt haben, ohne die erforderliche Genehmigung zu haben, sollen sich zur Klärung und Regelung der Angelegenheit direkt mit der zuständigen Gemeinde oder der Samtgemeinde in Verbindung setzten.

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