Bebauungspläne der Gemeinde Wettrup
Der Bebauungsplan ist durch die Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Als kommunale Satzung setzt er für ein umgrenztes Teilgebiet der Gemeinde die rechtsverbindliche Nutzung fest. Auf der Grundlage der Bebauungspläne werden die Bauanträge bzw. Bauanzeigen gestellt. Zuständig für die Bebauungspläne sind die Gemeinden.
Mit der Novelle des Baugesetzbuches in 2017 gibt es neue Vorgaben zur Veröffentlichung von Bauleitplänen im Internet. An dieser Stelle können schrittweise alle in Kraft getretenen Bebauungspläne der Mitgliedsgemeinden online eingesehen werden.
- Nr. 1 "Brökers Kamp"
- Nr. 2 "Gewerbegebiet Eikhof"
- Nr. 2 "Gewerbegebiet Eikhof", 1. Änderung
- Nr. 3 "Steuerung von Tierhaltungsanlagen"
- Nr. 3 "Steuerung von Tierhaltungsanlagen", 1. Änderung
- Nr. 3 "Steuerung von Tierhaltungsanlagen", 2. Änderung
- Nr. 4 "Sondergebiet für Pferdehaltung an der alten Haselünner Straße"
- Nr. 5 "Pferdezucht- und Ausbildungsbetrieb Moormann"