Bauleitplanung
Ansprechpartner
Ellen Wilmer
Samtgemeinde Lengerich
Mittelstraße 15
49838 Lengerich
wilmer@lengerich-emsland.de
05904/932839
Die Bauleitplanung besteht aus den beiden Teilen „Vorbereitende Bauleitplanung“ (Flächennutzungsplanung) und „Verbindliche Bauleitplanung“ (Bebauungsplanung). Die Samtgemeinde Lengerich ist nach dem Baugesetzbuch für die vorbereitende Bauleitplanung bzw. Flächennutzungsplanung zuständig, während die jeweiligen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lengerich für die verbindliche Bauleitplanung bzw. Bebauungsplanung zuständig sind.
Weitere Informationen finden Sie unter den Rubriken Flächennutzungsplan und Bekanntmachungen.