Wahlen 2025

Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Hierbei werden von der wahlberechtigten Bevölkerung Deutschlands die Abgeordneten gewählt, die für die nächste Wahlperiode (vier Jahre) im Deutschen Bundestag die Interessen der Bevölkerung vertreten sollen.

Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen:

  • eine Erststimme, mit der eine Wahlkreisabgeordnete oder ein Wahlkreisabgeordneter gewählt wird.
  • eine Zweitstimme, mit der die Landesliste einer Partei gewählt wird

Wahlberechtigt sind diejenigen, die

  • Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und 
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und 
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Ausgeschlossen vom aktiven Wahlrecht sind die Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundeswahlleiter.html

Informationen zur Briefwahl

Sollten Sie es bevorzugen, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, finden Sie auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben einen QR-Code, den Sie über die Kamera Ihres Smartphones einscannen können. Alle erforderlichen Daten für die Beantragung der Briefwahlunterlagen sind bereits vorausgefüllt und müssen nur noch ergänzt werden, falls eine abweichende Versandadresse erforderlich ist.

Alternativ besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen per Post, über den Link auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich oder persönlich im Bürgerbüro der Samtgemeindeverwaltung Lengerich zu beantragen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief mit. Eine Wahlkabine für die Wahl an Ort und Stelle steht zur Verfügung.

Repräsentative Wahlstatistik für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

In dem Wahlbezirk Gemeinde Lengerich 006 (Oberschule Lengerich) werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel verwendet, aus denen Geschlecht und Geburtsjahrgruppe der Wählerinnen und Wähler zu erkennen sind. Dabei werden die Geburtsjahrgänge je Geschlecht zu sechs großen Gruppen zusammengefasst, so dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind. Die Auswertung für statistische Zwecke erfolgt getrennt von der Stimmenauszählung nach Abschluss der Wahl unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses. Dabei dürfen Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt werden. Das Verfahren ist nach dem Gesetz über die allgemeine und repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WstatG) zulässig. Dabei ist jede Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. Der Wahlbezirk Lengerich 006 wurde durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ausgewählt.

Wahlen 2024

Europawahl 2024

Am Sonntag, 09. Juni 2024 findet in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.

Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Das Europäische Parlament wird für 5 Jahre gewählt.

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden. 

Weitere Informationen zur Europawahl 2024 finden Sie auf der Seite Informationen für Wählende - Die Bundeswahlleiterin.

Hinweise für Unionsbürgerinnen und -bürger zur Wahlteilnahme in allen Amtssprachen der EU stehen zum Download auf der Internetseite www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany. 

Landtagswahl 2022

Wahlen 2021

Bundestagswahl 2021

Wahlen 2019

Europawahl 2019

Die Wahl zum Europäischen Parlament fand am Sonntag, 26. Mai 2019 statt.

 - Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

- Wahlbekanntmachung

Die Ergebnisse der Europawahl 2019 finden Sie unter dem folgenden Link:

Europawahl 2019 - Ergebnisse

 

 

 

Die Ergebnisse der Landratswahl 2019 finden Sie unter dem folgenden Link:

Landratswahl 2019 - Ergebnisse

Wahlen 2017


Wahlen 2016

Die endgültigen Wahlergebnisse der Kommunalwahl vom 11.09.2016 können unter folgenden Links eingesehen werden: