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Wilde Abfallablagerungen in Wald und Flur

Leider gibt es immer wieder „Umweltsünder“, die Abfälle illegal entsorgen statt diese einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung zuzuführen. Nicht nur auf Straßen, Gehwegen oder Containerstandplätzen innerhalb des Gemeindegebietes stellen wilde Abfallablagerungen und achtlos weggeworfener Müll ein Ärgernis dar.

Gerade auch außerhalb der bebauten Bereiche in Wald und Flur müssen erholungssuchende Spaziergänger, Naturfreunde und Sportsuchende regelmäßig inmitten der schönen Landschaft illegal abgelagerte Pflanzenabfälle, Bauschutt und anderen Müll feststellen.

Jegliche Abfallentsorgung außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallentsorgungsanlagen ist verboten – und das aus gutem Grund.

Können die Umweltsünder nicht ermittelt werden, so muss der Müll durch die Samtgemeinde Lengerich zu Lasten der Allgemeinheit entfernt werden. Daneben beeinträchtigen unzulässige Abfallablagerungen nicht nur das Landschaftsbild sowie die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, sondern schädigen auch den Naturhaushalt.

Der Landkreis Emsland bietet der Bevölkerung mit den Mülldeponien, der Sperrmüllabfuhr und den Wertstoffhöfen ein umfassendes und komfortables Angebot für eine umweltverträgliche

Abfallentsorgung an. Widerrechtliches Entsorgen von Müll und Gartenabfällen wird zur Anzeige gebracht und gerade in Naturschutzgebieten mit sehr hohen Geldbußen geahndet. 

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