Gerade auch außerhalb der bebauten Bereiche in Wald und Flur müssen erholungssuchende Spaziergänger, Naturfreunde und Sportsuchende regelmäßig inmitten der schönen Landschaft illegal abgelagerte Pflanzenabfälle, Bauschutt und anderen Müll feststellen.
Jegliche Abfallentsorgung außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallentsorgungsanlagen ist verboten – und das aus gutem Grund.
Können die Umweltsünder nicht ermittelt werden, so muss der Müll durch die Samtgemeinde Lengerich zu Lasten der Allgemeinheit entfernt werden. Daneben beeinträchtigen unzulässige Abfallablagerungen nicht nur das Landschaftsbild sowie die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, sondern schädigen auch den Naturhaushalt.
Der Landkreis Emsland bietet der Bevölkerung mit den Mülldeponien, der Sperrmüllabfuhr und den Wertstoffhöfen ein umfassendes und komfortables Angebot für eine umweltverträgliche
Abfallentsorgung an. Widerrechtliches Entsorgen von Müll und Gartenabfällen wird zur Anzeige gebracht und gerade in Naturschutzgebieten mit sehr hohen Geldbußen geahndet.