Neben den entsprechenden Maßnahmen zur Räumung des Bestandes wird im Radius von 3 km um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk und im Radius von 10 km ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.
Im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet ist jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Tritt 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auf, kann der Sperrbezirk aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil des Beobachtungsgebietes, das frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.
Die weiteren Details, u.a. die Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland und die Übersichtskarte finden sie hier.