Bei den Gemeindestraßen ist dies die jeweils zuständige Gemeinde. Bei den klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) ist dies die jeweils zuständige Behörde (Landkreis Emsland oder Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Lingen).
Die Genehmigung erfolgt in Form eines Gestattungs- und Nutzungsvertrages, der zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller geschlossen wirdt. Der Vertrag kann Auflagen wie z.B. Eintrag in ein Leitungskataster, Nutzungsentgelte etc. enthalten. Wichtig ist, dass der Gestattungs- und Nutzungsvertrag vor der Verlegung der Leitungen im öffentlichen Verkehrsraum abgeschlossen wird.
Wir bitten alle Bürger-/Bürgerinnen um Beachtung. Die Mitgliedsgemeinden werden in nächster Zeit den Genehmigungsstand überprüfen.
Bürger/Bürgerinnen, die in öffentlich Straßen oder Straßenseitenräume Leitungen verlegt haben, ohne die erforderliche Genehmigung zu haben, sollen sich zur Klärung und Regelung der Angelegenheit direkt mit der zuständigen Gemeinde oder der Samtgemeinde in Verbindung setzten.