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Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadt Lingen (Ems) beabsichtigt, zur Sicherung des FFH-Gebietes 306, den Lingener Mühlenbach und Nebenbach im Bereich der Stadt Lingen (Ems) und der Gemeinde Langen in der Samtgemeinde Lengerich als Landschaftsschutzgebiet "Natura 2000-Lingener Mühlenbach und Nebenbach" auszuweisen

Der Verordnungsentwurf nebst Begründung und Karten wird gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in der Zeit vom 05.10.2020 bis zum 05.11.2020 während der Dienststunden öffentlich in folgenden Behörden ausgelegt:

Gemeinde Langen, Bawinkeler Straße 4, 49838 Langen

Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

 

Gemeinde Bawinkel, Osterbrocker Straße 2, 49844 Bawinkel

Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Neue Straße 5, 49808 Lingen (Ems)

Montag bis Mittwoch 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

 

Für weitere Informationen, beachten Sie bitte die beigefügte Datei.

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