Das Obst an den Obstbäumen, die sich im Bürgerpark, auf den öffentlichen Plätzen und an den Gemeindestraßen befinden, darf gerne von Ihnen geerntet werden.
In diesen „öffentlichen Obstgärten“ darf somit jede Bürgerin und jeder Bürger KOSTENLOS sein OBST PFLÜCKEN!
Bitte vergewissern Sie sich, dass es sich nicht um Obstbäume von privaten Flächen handelt.
Lassen Sie es sich gut schmecken!