Rathaus
| Neue Regelungen zur "Winterruhe"
Das Land Niedersachsen hat seine Coronaverordnung überarbeitet.
Aus der Weihnachtsruhe wird eine #Winterruhe – zunächst befristet bis zum 2. Februar 2022. Grund sind die auch in #Niedersachsen ansteigenden Infektionszahlen. Das bedeutet u.a.: Ungeimpfte dürfen sich nur mit maximal zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen sowie #2GPlus in Gastronomie, Kultur, Sport. Unsere Grafik gibt einen Überblick über die Regeln.
Weitere Informationen unter niedersachsen.de/Coronavirus