Vereinfachungen gibt es für Blumenläden, die ab Morgen wieder öffnen dürfen, und das Friseurhandwerk, dass ab dem 01.03.2021 seinem Handwerk wieder nachgehen darf.
Zudem zählen bei den Sozialkontakten ab Morgen Kinder bis 6 Jahren nicht mit. Zudem gibt es noch einige kleinere Veränderungen, die Lesefassung der Verordnung ist unten angefügt.