Mit der neuen Allgemeinverfügung sind Kontakt- und Mannschaftssportarten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, im Landkreis Emsland erneut untersagt. Zudem ist die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschräumen in Sportanlagen aufgrund der räumlichen Enge und höheren Verweildauer für den Vereins- und Breitensport grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden hier die Schwimmbäder.
Da im Bereich des Schulsports nicht auf eine Nutzung von Umkleiden verzichtet werden kann, wird überdies der praktische Sport- und Schwimmunterricht für alle allgemein- und berufsbildenden Schulen untersagt. Ausgenommen sind Kursgruppen der Schuljahrgänge 12 und 13, die sich in der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen zum Erwerb des Abiturs im Fach Sport befinden.
„Auch wenn auf Landes- und Bundesebene in Kürze vielleicht weitreichende Beschränkungen u.a. zum Sport erfolgen werden, sehen wir derzeit eine Regelungslücke, die wir hiermit für das Emsland kurzfristig schließen. Angesichts der aktuellen Unsicherheit bei allen Beteiligten, der stark steigenden Fallzahlen und im Sinne des Infektionsschutzes halten wir diese Vorgehensweise für unumgänglich“, so Landrat Marc-André Burgdorf. Die Allgemeinverfügung ist vorerst bis einschließlich 29.11.2020 gültig.
Die Allgemeinverfügung Nr.17 des Landkreises Emsland