Sie weisen ebenfalls darauf hin, dass vor diesem Hintergrund kein Strauchschnitt für Osterfeuer gesammelt werden darf. „Grünabfälle, die beim Frühjahrsschnitt anfallen, sollten nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück verwendet werden. Sie können auch über die Biotonne und auf sämtlichen Zentraldeponien und Wertstoffhöfen im Emsland ordnungsgemäß entsorgt werden“, betonen Burgdorf und Lühn.
So werden Grünabfälle aus privaten Haushalten auf den Wertstoffhöfen mit Grünabfall-Sammelplätzen in einer Menge von bis zu 3 Kubikmetern angenommen, wobei der erste Kubikmeter gebührenfrei ist. Für größere Mengen fallen Gebühren an. Kleinmengen bis zu einem Kubikmeter können auf Wertstoffhöfen mit Grünabfall-Container gebührenfrei abgegeben werden. Mehr als 3 Kubikmeter Grünabfall aus Privathaushalten und gewerbliche Grünabfälle werden auf den Zentraldeponien in Dörpen, Wesuwe, Venneberg und Flechum gegen Gebühr angenommen. Nähere Informationen unter
Die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Es ist ebenso verboten, pflanzliche Abfälle im Wald oder der freien Landschaft zu entsorgen.
Quelle: Landkreis Emsland, Pressemitteilung vom 23.02.2021