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Illegale Müllentsorgung

Leider kommt es immer wieder vor, dass Müll einfach in der Landschaft entsorgt wird. Dies ist nicht zulässig und bedeutet eine Ordnungswidrigkeit. Ebenso ist es nicht erlaubt, Müll und Abfall einfach bei den Sammelbehältern für Glas, Papier oder Kleidung zu entsorgen.

In jedem Fall wird der Versuch unternommen, den Verursacher zu ermitteln. Sollte dieser ermittelt werden, wird die Entsorgung des Mülls in Rechnung gestellt und ein Bußgeld festgesetzt.

Nutzen Sie bitte die vorgesehenen offiziellen Möglichkeiten der Abfallentsorgung. Für den Hausmüll sind dies der "Gelbe Sack", die Bio- und die Restmülltonne. Für anderen Müll gibt es die Wertstoffhöfe in Bawinkel und Lengerich oder aber die Zentraldeponie in Venneberg. Zudem gibt es auch eine kostenlose Sperrmüllentsorgung. 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Emsländischen Abfallwirtschaft.

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