Dabei gelten für die Grundschulen Bawinkel, Gersten, Langen, Lengerich und Handrup/Wettrup grundsätzlich das jeweilige Gemeindegebiet als Schulbezirk gem. 63 Abs. 2 NSchG. Die Schülerinnen und Schüler aus dem Haselünner Ortsteil Klosterholte besuchen historisch bedingt schon immer die Grundschule in der Gemeinde Bawinkel. Damit dies auch zukünftig so bleiben kann, wurde eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Haselünne ausgehandelt, die von Samtgemeindebürgermeister Matthias Lühn und dem Bürgermeister der Stadt Haselünne Werner Schräer in der Samtgemeindeverwaltung unterschrieben wurde.
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| Grundschule Bawinkel - Vereinbarung mit der Stadt Haselünne
Die Samtgemeinde Lengerich hat für ihre Schulen per Satzung die jeweiligen Schulbezirke festgelegt. Für die Grundschüler aus dem Haselünner Ortsteil Klosterholte wurde mit der Stadt Haselünne eine schriftliche Vereinbarung geschlossen.