Als allgemeine Voraussetzung gelten die Regelungen der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona – Virus in ihrer jeweils aktuellen Fassung, insbesondere die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen.
Als besondere Regeln für die Gastronomie sind laut Wirtschaftsministerium darüber hinaus zu beachten:
• Es dürfen nur max. 50 % der vor der Corona bedingten Schließung vorhandenen Sitzplatzkapazitäten im Betrieb gleichzeitig belegt werden.
• Im Gastraum sind Tische in einem Mindestabstand von 2 m anzuordnen.
• Die Gäste sind angehalten, im Vorhinein zu reservieren. Als Kontaktdaten für eine Nachverfolgbarkeit müssen Gäste ihren Namen und eine Telefonnummer hinterlas-sen.
• Mund-Nasen-Schutz ist für das Servicepersonal verpflichtend, nicht allerdings für die Gäste am Tisch.
• Es wird ausschließlich am Tisch serviert.
• In Selbstbedienung können nur fertig konfektionierte Tellergerichte ausgegeben wer-den.
• Betreiber und Kunden sind verpflichtet, darauf zu achten, dass jederzeit ein Abstand von 1,50 Metern zwischen Kunden, für die die aktuellen Kontaktbeschränkungen gel-ten, eingehalten wird.
• Buffets sind nicht erlaubt.
• Keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung auf den Tischen (keine Speisekarten, Gewürzständer, Flyer etc.).
• Die Aufteilung im Gastraum ist so vorzunehmen, dass Gäste nicht in Kontakt mit vor-gehaltenen Speisen kommen können (zum Beispiel keine Salatinseln in Steakrestau-rants, generell keine offenen Küchen).
• Die Gäste sind über den betrieblichen Infektionsschutz und das angewendete Hygienekonzept per Aushang zu informieren.
Die „Handlungsempfehlungen des DEHOGA Niedersachsen für den Wiedereintritt der Gast-ronomie unter den Bedingungen der Corona-Krise“ können Sie auf der folgenden Homepage herunterladen:
www.dehoga-niedersachsen.de/branchenthemen/corona-krise/. In Kürze werden dort auch die Handlungsempfehlungen für den Bereich Hotellerie veröffentlich werden.