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Eichenprozessionsspinner - Meldung von Sichtungen

Im Gebiet der Samtgemeinde Lengerich sind die ersten Raupen und Raupennester des Eichenprozessionsspinners gesichtet worden. Auch in diesem Jahr steht das Online-Tool für die Meldung von gesichteten Nestern wieder zur Verfügung.

Aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren und des in diesem Jahr wahrscheinlich ebenso massiven Befalls von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner warnt die Samtgemeinde Lengerich erneut vor fahrlässigem Umgang mit dem Schädling.

Beim Eichenprozessionsspinner handelt es sich um eine Schmetterlingsart, von der gesundheitliche Gefahren für den Menschen ausgehen. Die Gifthaare der Raupen können bei Berührung unangenehme Reaktionen hervorrufen. Dazu zählen vor allem Hautirritationen, Atembeschwerden und Augenreizungen.

Die Zahl der von Raupen des Eichenprozessionsspinners befallenen Bäume hat in der Samtgemeinde Lengerich in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Begünstigt durch den milden Winter sowie das warme Wetter und die längeren Trockenphasen zu Beginn des Frühlings rechnet die Samtgemeindeverwaltung erneut mit einem verstärkten Auftreten von Raupen und Raupennestern des Eichenprozessionsspinners.

Vorbeugend hat die Samtgemeinde Lengerich im Frühjahr wie schon im Vorjahr ausgewählte, im letzten Jahr befallene, Bäume folgender Kategorien über einen Biozideinsatz, in Zusammenarbeit mit einer Fachfirma, behandeln lassen:

Kategorie 3: Straßen, Wege und Plätze, auf denen Fußgänger oder Radfahrer verstärkt zu erwarten sind, z. B.  Freizeit- und Grünanlagen, Bushaltestellen.

Kategorie 4: Straßen und Plätze, an denen ein hohes Aufkommen an Fußgängern und Radfahrern zu erwarten ist, z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten, Badegewässer, Spielplätze. 

Damit eingehende Mitteilungen über gesichtete Nester schneller und effizienter bearbeitet werden können, wurde im "OpenR@thaus" der Samtgemeinde Lengerich ein Online-Meldeportal eingerichtet. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mithilfe einer Karte den exakten Fundort von Nestern des Eichenprozessionsspinners anzugeben. Außerdem kann direkt bestimmt werden, ob es sich um öffentliche oder private Flächen handelt.

Nest gefunden? Zum Online-Meldeportal geht es hier!

Darüber hinaus sind natürlich weiterhin Meldungen per Mail an mertin@lengerich-emsland.de oder telefonisch unter 05904/9328-18 möglich.

Grundsätzlich gilt: Auf öffentlichen Flächen ist die jeweilige Gemeinde für die Bekämpfung der Nester zuständig, auf privatem Gelände der Eigentümer. Des Weiteren sind die Gemeinden der Samtgemeinde Lengerich nicht für Kreis-, Bundes- und Landesstraßen verantwortlich. Eingehende Meldungen können in diesem Fall lediglich an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.

Schädlinge, die sich an Bäumen auf öffentlichen Flächen im Gebiet der Samtgemeinde Lengerich befinden, werden so schnell es geht bekämpft. Wie in den Vorjahren wird eine Prioritätenliste erstellt, die ständig aktualisiert wird. Nach Dringlichkeit der Gefahr für betroffene Menschen werden die Fälle nach und nach abgearbeitet. Areale mit befallenen Bäumen werden abgesperrt oder mit Warnhinweisen gekennzeichnet.

 

 

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