Daher wird an dieser Stelle noch einmal generell auf die geltenden Regeln und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Thema Corona verwiesen. Insbesondere die Abstands-, Hygiene- und Alltagsmaskenregeln sind zu beachten.
Antworten auf viele Fragen im Zusammenhang mit den bestehenden Regeln finden sie hier.
Auch für Besucher*innen der Samtgemeindeverwaltung gelten Regeln, auf die hiermit noch einmal hingewiesen wird:
1. Nur die Postagentur und das Bürgerbüro sind ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich erreichbar.
2. Sofern in anderen Bereichen Sachverhalte unbedingt persönlich abzustimmen sind, bitte vorher telefonisch einen Termin vereinbaren und beim Bürgerbüro melden. Die Durchwahlnummern der Mitarbeiter*innen finden sie hier, die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche finden sie hier.
3. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, Dienstleistungen der Samtgemeindeverwaltung (Hundesteueran- und abmeldung, Meldebescheinigungen, Gewerbean- und abmeldungen etc.) auch online über OpenRathaus zu erledigen. Übersicht der Online verfügbaren Dienstleistungen.
4. Sofern die Samtgemeindeverwaltung persönlich aufgesucht wird, besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung der vorgenannten Punkte.
Informationen zum Infektionsgeschehen im Emsland
Informationen zum Infektionsgeschehen in Niedersachsen