Bekanntmachung/Veröffentlichung Bebauungsplan Nr. 6 "Lünnenkamp", Gemeinde Wettrup sowie 60. Änderung des Flächennutzungsplanes, Samtgemeinde Lengerich
Der Entwurf der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Lünnenkamp“ der Gemeinde Wettrup inkl. textlicher Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung nebst Umweltbericht und Fachgutachten sind in der Zeit vom
13.05.2025 – 16.06.2025
gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/wirtschaft/bauleitplanung/bekanntmachungen/ veröffentlicht und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden. Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen in der genannten Zeit auch in der Gemeindeverwaltung Wettrup, Bahnhofstraße 11, 49838 Wettrup, montags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Es wird gem. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden (siehe oben).
Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass bei der Änderung des Flächennutzungsplanes eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Für die o.g. Bauleitplanungen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB folgende umweltbezogene Information vor:
1. Begründung / Umweltbericht
Schutzgut Mensch
• Aussagen zu Wohn- und Arbeitsumfeld; Zu landwirtschaftlichen, gewerblichen, sonstigen und Verkehrsimmissionen; Erholungsfunktion
Schutzgut Natur und Landschaft
• Aussagen zu Naturraum; Zu Landschaftsbild, Ortsbild; Zu Boden, Wasserhaushalt, Altlasten; Zu Klima, Luft; Zu Arten- und Lebensgemeinschaften
Schutzgut Kultur- und sonstigen Sachgütern
• Aussagen zu Kultur- und sonstigen Sachgütern
2. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch regionalplan & uvp, 2023
• Brutvögel: Im Rahmen der Brutvogelerfassung 2023 wurden insgesamt 43 Vogelarten als Brutvögel im UG festgestellt. Brutnachweise konnten für keine Art erbracht werden. 21 Arten nutzen das Gebiet vermutlich als Brutgebiet (Brutverdacht) und für 8 Arten gab es eine Brutzeitfeststellung. Vierzehn Arten konnten lediglich als Durchzügler, Überflieger oder Nahrungsgast erfasst werden.
Als streng geschützte Arten traten Mäusebussard, Schleiereule, Steinkauz und Grünspecht auf. Des Weiteren wurden Vorkommen von Vogelarten, die in der Roten Liste Deutschlands und Niedersachsens (inkl. Vorwarnliste) geführt werden im UG festgestellt. Zu nennen sind hier Stockente, Graureiher, Schleiereule, Steinkauz, Feldlerche, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Gelbspötter, Gartengrasmücke, Star, Wiesenpieper, Stieglitz und Goldammer.
• Fledermäuse: Es konnten mehrere regelmäßig genutzte Jagdgebiete für einzelne Fledermausarten erfasst werden. Im nördlichen Bereich konnte ein regelmäßig genutztes Jagdgebiet für die Breitflügelfledermaus festgestellt werden. Im unmittelbaren Bereich der Vorhabenfläche befinden sich keine als potenzielle Fledermausquartiere geeigneten Gehölzstrukturen. Bei einer Detektor-Begehung wurden keine Aktivitäten im zentralen Bereich der Vorhabenfläche erfasst, es wurden aber jagende Fledermäuse festgestellt (Zwergfledermaus, Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus), welche sich an Leitstrukturen nahe der Vorhabenfläche orientiert haben.
• Weitere Arten: Im Rahmen der Erfassungen wurde auch auf das Vorkommen von Tierarten aus anderen Gruppen geachtet. Am nordöstlichen Rand des Gebietes konnte die Erdkröte festgestellt werden.
3. Weitere Fachgutachten
• Ermittlung der einwirkenden Verkehrslärmimmissionen (K 317). Vorgaben zum Schallschutz sind erforderlich.
• Geruchstechnische Untersuchung durch Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH, 2023 Bericht Nr. G21221.1/01 Immissionswerte der TA Luft werden im Großteil eingehalten
• Geologische Kurzbeurteilung und Empfehlung durch Biekötter Architekten GbR, 2023 Bericht Nr. 2023.060641 Die Ergebnisse der Bodenbohrungen und der durchgeführten Versickerungsversuche zeigen, dass im Plangebiet Böden vorliegen, die für eine Versickerung geeignet sind.
4. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum größten Teil mit umweltrelevanten Informationen einschließlich Abwägungsergebnis
• Landkreis Emsland Aussagen zu Städtebau, Naturschutz und Forsten, Immissionsschutz, Straßenbau, Abfallwirtschaft, Brandschutz, Denkmalpflege
• Landwirtschaftskammer Niedersachsen Aussagen zu Landwirtschaft, Forstwirtschaft
• Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Aussagen zu Boden
• Westnetz GmbH Aussagen zu Leitungstrassen
• Wasserverband Lingener Land Aussagen zu Trinkwasser
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Lünnenkamp“ ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Wettrup und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Lünnenkamp“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.
Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 13.05.2025 bis zum 16.06.2025 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.