Bekanntmachung/Veröffentlichung Bebauungsplan Nr. 3, 5. Änderung „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“, Gemeinde Wettrup
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ der Gemeinde Wettrup inkl. textlicher Festsetzungen sowie die entsprechende Begründung nebst Umweltbericht sowie Fachgutachten etc. sind in der Zeit vom
01.04.2025 – 05.05.2025
gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/wirtschaft veröffentlicht und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden.
Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen in der genannten Zeit auch in der Gemeindeverwaltung Wettrup, Bahnhofstr. 11, 49838 Wettrup (Montags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr) sowie in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Es wird darauf gem. § 4a Abs. 5 BauGB hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden (siehe oben).
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Für die o.g. Bauleitplanungen liegen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB folgende umweltbezogene Information vor:
1. Umweltbericht
Schutzgut Boden, Fläche, Relief
• Aussagen zu Boden
Schutzgut Wasser
• Aussagen zum Wasser (Versickerung Regenwasser)
Schutzgut Klima/ Luft
• Aussagen zu Klima/ Luft
Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften Besonderer Artenschutz
• Aussagen zu Arten und Lebensgemeinschaften Besonderer Artenschutz
Schutzgut Menschliche Gesundheit
• Aussagen zu Geruchsemmissionen
Schutzgut Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter
• Aussagen zu Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter
Wechselwirkungen
• Aussagen zu Wechselwirkung, kummulierende Wirkungen mit anderen Plangebieten
2. Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB einschließlich erstes Abwägungsergebnis
3.Erfassungsbericht und UsaP 2024 von Dipl. Biologe Wecke, Westerstede
- Erfassung und Bewertung der Vorkommen von Brutvögeln
- Erfassung und Bewertung der Vorkommen von Fledermäusen
- Prüfung von Verbotstatbeständen für Brutvögel und Fledermäusen
- sowie Vermeidungsmaßnahmen
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Steuerung von Tierhaltungsanlagen der Gemeinde Wettrup ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.
Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 01.04.2025 bis zum 05.05.2025 auf der Internetseite https://www.lengerich-emsland.de/wirtschaft/bauleitplanung/bekanntmachungen/ zur Ansicht und zum Download bereit.