Bekanntmachung/Veröffentlichung Bebauungsplan Nr. 3, 4. Änderung „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“, Gemeinde Wettrup
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ der Gemeinde Wettrup inkl. textlicher Festsetzungen sowie die entsprechende Begründung nebst Umweltbericht sowie Fachgutachten sind in der Zeit vom
08.04.2025 – 13.05.2025
gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/wirtschaft veröffentlicht und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden.
Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen in der genannten Zeit auch in der Gemeindeverwaltung Wettrup, Bahnhofstr. 11, 49838 Wettrup (Montags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr) sowie in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Es wird darauf gem. § 4a Abs. 5 BauGB hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden (siehe oben).
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Für die o.g. Bauleitplanung liegen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB folgende umweltbezogene Information vor:
1.-Begründung / Umweltbericht
-Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (regionalplan & uvp)
-Immissionsschutztechnischer Bericht Fides, Lingen
- Schutzgut Tiere und Pflanzen:
Aussagen und Hinweise insbesondere zu Flächennutzungen, zu Lebensräumen und zu naturschutzrechtlichen Schutzgebieten, außerdem eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Erfassung der Brutvogelarten mit Berücksichtigung von Fledermäusen und Amphibien, sowie die Auswirkungen der Planung darauf - Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft:
Aussagen und Hinweise insbesondere zu den Auswirkungen auf Bodenfunktionen, auf das Grundwasser und auf Klima und Luft im Gelände - Schutzgut Landschaft:
Aussagen und Hinweise insbesondere zur Beeinflussung des Landschaftsbildes - Schutzgut Mensch:
Aussagen und Hinweise insbesondere zur Auswirkung auf die menschliche Gesundheit durch Geruchsimmissionen - Schutzgut Kultur – und Sachgüter:
Aussagen und Hinweise insbesondere zur archäologischen Denkmalpflege
Ferner werden Aussagen und Hinweise zum Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern, zur Eingriffsregelung mit Vermeidung und zur Überwachung getroffen.
2. Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB einschließlich erstes Abwägungsergebnis
- Stellungnahme des Landkreises Emsland zur Archäologischen Denkmalpflege und zur Bioaerosolthematik
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Immissionssituation und zu Wald
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Steuerung von Tierhaltungsanlagen der Gemeinde Wettrup ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.
Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 08.04.2025 bis zum 13.05.2025 auf der Internetseite https://www.lengerich-emsland.de/wirtschaft/bauleitplanung/bekanntmachungen/ zur Ansicht und zum Download bereit.