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Bekanntmachung/ Veröffentlichung Entwurf Dorfentwicklungsplan

Die Dorfregion „Zwischen Beeke und Bach“ mit den Gemeinden Bawinkel und Gersten sowie den Ortschaften Klosterholte, Haselünne Süd und Lotten hat den Entwurf des Dorfentwicklungsplanes für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange freigegeben. Dieser Entwurf inkl. Bestandsaufnahme, Zielfestsetzungen, Projektideen und -skizzen sowie Priorisierungen wird in der Zeit vom

16.12.2024 – 21.01.2025

veröffentlicht und ist in dem genannten Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Bawinkel, Osterbrocker Straße 2, 49844 Bawinkel, mittwochs von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr; in der Gemeindeverwaltung Gersten, Kirchstraße 10, 49838 Gersten, dienstags von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr – 19.00 Uhr und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich (zu den üblichen Öffnungszeiten), im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes öffentlich ausgelegt. Am 27.12.2024 und 30.12.2024 ist die Samtgemeindeverwaltung geschlossen. Zusätzlich wird der Entwurf auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/wirtschaft/bauleitplanung/bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Der Geltungsbereich des Dorfentwicklungsplanes ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Dorfentwicklungsplanes während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Dorfentwicklungsplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollten elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden (siehe oben).

Nach Ablauf der Frist und der Berücksichtigung der eingereichten Stellungnahmen wird der Dorfentwicklungsplan mit einem Beschluss durch den Arbeitskreis der Dorfentwicklung sowie durch die politischen Gremien beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht. Daraufhin erfolgt eine Anerkennung des Dorfentwicklungsplanes durch das Amt für regionale Landesentwicklung.

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