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Bekanntmachung/ Veröffentlichung Bebauungsplan Nr. 32 "Kindertagesstätte/ Feuerwehr", Gemeinde Lengerich

Der Rat der Gemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 „Kindertagesstätte/ Feuerwehr“ beschlossen. Dieser Entwurf inkl. textlicher Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung nebst Fachgutachten werden in der Zeit vom

17.06.2024 – 17.07.2024

gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/wirtschaft/bauleitplanung/bekanntmachungen/ veröffentlicht und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden. Zusätzlich werden die verfügbaren Entwurfsunterlagen in der genannten Zeit auch in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 32 „Kindertagesstätte/ Feuerwehr“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Es wird gem. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollten elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden (siehe oben).

Da der Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

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