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Bekanntmachung/ Veröffentlichung Bebauungsplan Nr. 29 "2. Erweiterung Öingssand", Gemeinde Lengerich sowie 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Samtgemeinde Lengerich

Der Entwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Lengerich sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „2. Erweiterung Öingssand“ inkl. textlicher Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung nebst Umweltbericht sowie Fachgutachten sind in der Zeit vom

04.03.2024 – 04.04.2024

gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/wirtschaft/bauleitplanung/bekanntmachungen/ veröffentlicht und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden. Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen in der genannten Zeit auch in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Es wird darauf gem. § 4a Abs. 6 BauGB hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden (siehe oben).

Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass bei der Änderung des Flächennutzungsplanes eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Für die o.g. Bauleitplanungen liegen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB folgende umweltbezogene Information vor:

1. Umweltbericht

Schutzgut Mensch

  • Aussagen zu Wohn- und Arbeitsumfeld, Immissionen, Erholungsfunktion

Schutzgut Natur und Landschaft

  • Aussagen zu Naturraum, Landschaftsbild, Ortsbild, Boden, Wasserhaushalt, Altlasten, Klima, Luft, Arten- und Lebensgemeinschaften
    • Keine Hinweise zu Altlasten im Plangebiet, angrenzend sind jedoch zwei Altlasten verzeichnet

 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Aussagen zu Kultur- und sonstige Sachgüter

 Wechselwirkung und Kumulierung mit Auswirkung anderer Vorhaben

  • Aussagen zu Wechselwirkung
  • Aussagen zur Lärmentwicklung

 2. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

  • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch Dipl. Biologe Christian Wecke, 2019
    • Brutvögel: 37 Vogelarten, 7 davon, die als Brutvogel (mindestens „Brutverdacht“) bestätigt wurden, stehen mindestens als Art der Vorwarnliste auf der Roten Liste Niedersachsens/ Tiefland West bzw. Deutschlands oder sind nach Bundesartenschutzverordnung in der Kategorie „streng geschützt“
    • Fledermäuse: 5 Fledermausarten
    • Keine Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG, Aufführung von Vermeidungsmaßnahmen: Einhaltung der Fristen gem. § 39 Abs. 5 BNatSchG für notwendige Fällungs- und Rodungsarbeiten (Verbot vom 1. März bis 30. September)
    • 10 Höhlenbrüternistkästen und 10 Fledermauskästen sind anzubringen

 3. weitere Fachgutachten

    • Schalltechnischer Bericht durch Zech Ingenieurgesellschaft mbH, 13.08.2019
      mit Festsetzung der Geräuschemissionskontigente
    • Orientierende Baugrunduntersuchung durch Büro für Geowissenschaften M&O GbR, 06.08.2019
      der Boden ist für den Betrieb von Versickerungsanlagen grundsätzlich geeignet

 4. Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum größten Teil mit umweltrelevanten Informationen einschließlich Abwägungsergebnis

  • Landkreis Emsland
    • Aussagen zu Raumordnung, Städtebau, Naturschutz und Forsten, Abfallwirtschaft, Brandschutz, Denkmalpflege
  • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
    • Aussagen zu Lärmemissionen
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen
    • Aussagen zu Geruchsimmissionen, ökologischem Ausgleich
  • Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
    • Aussagen zu Lärmemissionen
  • Westnetz GmbH
    • Aussagen zu Leitungstrassen
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
    • Aussagen zu Telekommunikationslinien
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
    • Aussagen zu Landwirtschaft und Bodenschutz
  • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
    • Aussagen zu Straßenbau und Verkehr
  • Wasserverband Lingener Land
    • Aussagen zu Trinkwasser
  • Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
    • Aussagen zu Richtfunkverbindungen

Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „2. Erweiterung Öingssand“ veröffentlicht.

Der Geltungsbereich der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Lengerich und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 „2. Erweiterung Öingssand“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

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