Bekanntmachung/ Veröffentlichung Bebauungsplan Nr. 10 "Westlich Am Esch", Gemeinde Handrup sowie 62. Änderung des Flächennutzungsplanes, Samtgemeinde Lengerich
Der Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Handrup sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Westlich Am Esch“ inkl. textlicher Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung nebst Umweltbericht sowie Fachgutachten sind in der Zeit vom
13.01.2025 – 13.02.2025
gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/wirtschaft/bauleitplanung/bekanntmachungen/ veröffentlicht und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden. Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen in der genannten Zeit auch in der Gemeindeverwaltung Handrup, Dorfstraße 1, 49838 Handrup Dienstag von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Es wird darauf gem. § 4a Abs. 6 BauGB hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden (siehe oben).
Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass bei der Änderung des Flächennutzungsplanes eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Für die o.g. Bauleitplanungen liegen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB folgende umweltbezogene Information vor:
1. Umweltbericht
Schutzgut Mensch
- Aussagen zu Wohn- und Arbeitsumfeld; Landwirtschaftliche, Gewerbliche, sonstige und Verkehrsimmissionen; Erholungsfunktion
Schutzgut Natur und Landschaft
- Aussagen zu Naturraum; Landschaftsbild, Ortsbild; Boden, Wasserhaushalt, Altlasten; Klima, Luft; Arten- und Lebensgemeinschaften
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- Aussagen zu Kultur- und sonstige Sachgüter
2. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch regionalplan & uvp, 2022
- Brutvögel: 25 Vogelarten, 21 davon nutzen das Gebiet vermutlich als Brutgebiet (Brutnachweis, Brutverdacht). 3 Arten konnten als Nahrungsgast erfasst werden; es konnten keine streng geschützten Arten festgestellt werden; Vorkommen von Vogelarten, die in der Roten Liste Niedersachsens (inkl. Vorwarnliste) geführt werden (Feldlerche, Trauerschnäpper, Star)
- Fledermäuse: keine Fledermäuse im Plangebiet; Jagdaktivitäten durch Breitflügel- und Zwergfledermaus im weiteren Umfeld; andere strenggeschützte Arten außerhalb der Gruppe der Fledermäuse konnten nicht festgestellt werden
- Keine Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG; Aufführung von Vermeidungsmaßnahmen V1 – V3
3. weitere Fachgutachten
- Schalltechnischer Bericht durch nts Ingenieurgesellschaft mbH, 2022
Bericht Nr. 0822 0056-1
Vorgaben zum Schallschutz sind erforderlich
- Geruchstechnische Untersuchung durch Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH, 2022
Bericht Nr. G22104.1/01
Immissionswerte der TA Luft werden im Großteil eingehalten
4. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum größten Teil mit umweltrelevanten Informationen einschließlich Abwägungsergebnis
- Landkreis Emsland
- Aussagen zu Städtebau, Naturschutz und Forsten, Abfallwirtschaft, Brandschutz, Denkmalpflege
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Aussagen zu Boden
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Aussagen zu Landwirtschaft, Forstwirtschaft
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Aussagen zur Landestraße
- Westnetz GmbH
- Aussagen zu Leitungstrassen
- Wasserverband Lingener Land
- Aussagen zu Trinkwasser
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Westlich Am Esch“ ausgelegt.
Der Geltungsbereich der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Handrup und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Westlich Am Esch“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.
Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 13.01.2025 bis zum 13.02.2025 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.