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Bekanntmachung / öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Gewerbegebiet Gersten", 2. Änderung der Gemeinde Gersten

Öffentliche Auslegung gem. § 13   i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Gersten hat in seinen Sitzungen  am 19.12.2019/13.02.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6 „Gewerbegebiet Gersten“, 2. Änderung beschlossen. Dieser Entwurf inkl. textlicher Festsetzungen, örtlicher Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung  und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)  liegen in der Zeit vom

21.09.2020 – 22.10.2020 

gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Gersten, Kirchstr. 10, 49838 Gersten  (dienstags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr – 19.00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, Zimmer 110 EG (montags bis mittwochs und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr und  samstags von  8.30 – 10.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Gewerbegebiet Gersten“, 2. Änderung  ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Dieser befindet sich im ausgewiesenen Gewerbegebiet Gersten, östlich der L 66 und westlich der Straße Zum Weh.

Es wird gem. § 4a Abs. 6 BauBG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Da der Bebauungsplan gem. § 13  BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

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