Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Erlenweg III inkl. textlichen Festsetzungen, örtlicher Bauvorschriften, die entsprechende Begründung und die hierzu erarbeiteten Gutachten liegen in der Zeit vom
02.07.2020 – 04.08.2020
gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, Zimmer 110 (montags bis mittwochs und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr und samstags von 8:30 bis 10:30) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es wird gem. § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Da der Bebauungsplan gem. § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Erlenweg III“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich befindet sich südlich der Straße „Erlenweg“ und östlich der Straße „Auf der Wiese“ in Lengerich.
Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 02.07.2020 bis zum 04.08.2020 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ist das
Rathaus u.a. für die öffentliche Auslegung von Planunterlagen von der Seite der Mittelstraße geöffnet. Informationen können auch telefonisch unter der Nummer 05904/9328 – 30 erteilt werden.