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Bekanntmachung/ öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 41 "Gewerbegebiet Am Engelbertswald", Gemeinde Bawinkel sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes, Samtgemeinde Lengerich

Der Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Bawinkel sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Gewerbegebiet Am Engelbertswald“ inkl. textlicher Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung nebst Umweltbericht sowie Fachgutachten liegen in der Zeit vom

24.07.2023 – 24.08.2023

gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bawinkel, Osterbrocker Straße 2, 49844 Bawinkel (mittwochs von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeinde Lengerich (montags, dienstags und mittwochs von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zudem jeden ersten Samstag im Monat von 08.30 Uhr – 11.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wird darauf gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.

Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass bei der Änderung des Flächennutzungsplanes eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Für die o.g. Bauleitplanungen liegen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB folgende umweltbezogene Information vor:

1. Umweltbericht

Schutzgut Mensch

  • Aussagen zu Wohn- und Arbeitsumfeld, Verkehrs- und Gewerbeimmissionen, Erholungsfunktion

Schutzgut Natur und Landschaft

  • Aussagen zu Naturraum, Landschaftsbild, Ortsbild, Boden, Wasserhaushalt, Altlasten, Klima, Luft, Arten- und Lebensgemeinschaften

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Aussagen zu Kultur- und sonstige Sachgüter

2. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch regionalplan & uvp, 2022

Brutvögel: 26 Vogelarten, 23 davon nutzen das Gebiet vermutlich als Brutgebiet (Brutnachweis, Brutverdacht). 3 Arten konnten als Durchzügler oder Nahrungsgast erfasst werden; strenggeschützte Arten: Mäusebussard als Nahrungsgast; vermutliche Brutgebiete von Vogelarten, die in der Roten Liste Niedersachsens und Deutschlands geführt werden

Fledermäuse: 3 Fledermausarten; es konnten keine Quartiere festgestellt werden

Weitere Arten: Amphibien- oder Fischvorkommen konnten nicht festgestellt werden. Einmalig eine adulte Erdkröte nachts außerhalb des Plangebietes; die Erfassungen haben keine Hinweise auf das Vorkommen weiterer streng geschützten Arten.

Keine Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG; Aufführung von Vermeidungsmaßnahmen V1 – V4; Aufführung von Ausgleichsmaßnahme A1

3. weitere Fachgutachten

Schalltechnischer Bericht durch Zech Ingenuiergesellschaft mbH Lingen, 27.01.2023

Festsetzungen der Lärmkontingentierung

4. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum größten Teil mit umweltrelevanten Informationen einschließlich Abwägungsergebnis

    • Landkreis Emsland
    • Landwirtschaftskammer Niedersachsen
    • Westnetz GmbH
    • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
    • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
    • Wasserverband Lingener Land
    • EWE Netz GmbH
    • Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
    • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück

Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Gewerbegebiet Am Engelbertswald“ ausgelegt.

Der Geltungsbereich der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Bawinkel und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Gewerbegebiet Am Engelbertswald“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 24.07.2023 bis zum 24.08.2023 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.

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