Bekanntmachung/ öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 31 "Erweiterung Ortkamp", Gemeinde Lengerich
Der Rat der Gemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 05.10.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 31 „Erweiterung Ortkamp“ beschlossen. Dieser Entwurf inkl. textlichen Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung nebst Fachgutachten liegen in der Zeit vom
27.02.2023 – 30.03.2023
gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeinde Lengerich (montags, dienstags und mittwochs von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zudem jeden ersten Samstag im Monat von 08.30 Uhr – 11.00 Uhr).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Erweiterung Ortkamp“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt
Es wird gem. § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Da der Bebauungsplan gem. § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 27.02.2023 – 30.03.2023 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.