Bekanntmachung/ öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 3, 4. Änderung "Dorf Nord Erweiterung", Gemeinde Langen
Der Rat der Gemeinde Langen hat in seiner Sitzung am 18.09.2023 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Dorf Nord Erweiterung“ beschlossen. Dieser Entwurf inkl. textlicher Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften nebst Entwurfsbegründung werden in der Zeit vom
10.11.2023 – 12.12.2023
gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/wirtschaft/bauleitplanung/bekanntmachungen/ veröffentlicht und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden. Zusätzlich werden die verfügbaren Entwurfsunterlagen in der genannten Zeit auch in der Gemeindeverwaltung Langen, Bawinkeler Str. 4, 49838 Langen und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Dorf Nord Erweiterung" ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.
Es wird gem. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollten elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden (siehe oben).
Da der Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.