Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Wehmwiesen“ ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Dieser befindet sich südlich der Wehmstraße.
Es wird gem. § 4a Abs. 6 BauBG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Da der Bebauungsplan gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 22.02.2021 – 25.03.2021 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de Wirtschaft, Bauen, Planen Bauleitplanung, Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist die Verwaltungsstelle Bawinkel über den bisherigen Eingangsbereich und die Samtgemeindeverwaltung Lengerich von der Seite der Mittelstraße für die öffentliche Auslegung von Planunterlagen geöffnet. Planunterlagen können ohne Terminabsprache im Eingangsbereich der Samtgemeindeverwaltung und in der Verwaltungsstelle Bawinkel eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen zur Auslegung auch telefonisch unter der Nummer 05904/9328 – 39 erteilt werden können.