|  Bekanntmachungen

Bekanntmachung/ öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 11, 1. Änderung "Erweiterung Bergerkamp", Gemeinde Gersten

Der Rat der Gemeinde Gersten hat in seiner Sitzung am 15.07.2021 den Entwurf der  1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Erweiterung Bergerkamp“ beschlossen. Dieser Entwurf inkl. textlicher Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung nebst Fachgutachten liegen in der Zeit vom

 17.11.2021 – 18.12.2021

gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Gersten, Kirchstraße 10, 49838 Gersten (dienstags von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr – 19.00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, im Eingangsbereich (montags bis mittwochs  und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr  und samstags von 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Erweiterung Bergerkamp" ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Dieser befindet sich nördlich der Langener Straße.

Es wird gem. § 4a Abs. 6 BauBG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Da der Bebauungsplan gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 17.11.2021 – 18.12.2021 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist die Verwaltungsstelle Gersten über den bisherigen Eingangsbereich und die  Samtgemeindeverwaltung Lengerich von der Seite der Mittelstraße für die öffentliche Auslegung von Planunterlagen geöffnet. Planunterlagen können ohne Terminabsprache im Eingangsbereich der Samtgemeindeverwaltung  und in der Verwaltungsstelle Gersten eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen zur Auslegung  auch telefonisch unter der Nummer 05904/9328 – 39 erteilt werden können.

Zurück