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Bekanntmachung / öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 10, 4. Änderung, Gemeinde Bawinkel

Bekanntmachung 

Öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Bawinkel hat in seiner Sitzung am 02.09.2020 den Entwurf der  4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Jägerstraße“ beschlossen. Dieser Entwurf inkl. textlicher Festsetzungen sowie die entsprechende Begründung liegen in der Zeit vom

25.01.2021 – 25.02.2021

gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bawinkel, Osterbrocker Str. 2, 49844 Bawinkel (montags und freitags von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, Zimmer 110 im Eingangsbereich (montags bis mittwochs  und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr  und samstags von 8:30 bis 10:30) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Jägerstraße“ ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Dieser befindet sich westlich der B 213 und südlich der Jägerstraße

Es wird gem. § 4a Abs. 6 BauBG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Bebauungsplan wird gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 25.01.2021 bis zum 25.02.2021 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist die Verwaltungsstelle Bawinkel über den bisherigen Eingangsbereich und die  Samtgemeindeverwaltung Lengerich von der Seite der Mittelstraße für die öffentliche Auslegung von Planunterlagen geöffnet. Planunterlagen können ohne Terminabsprache im Eingangsbereich der Samtgemeindeverwaltung  und in der Verwaltungsstelle Bawinkel eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen zur Auslegung  auch telefonisch unter der Nummer 05904/9328 – 39 erteilt werden können.

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