Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ in der Gemeinde Wettrup sowie die Begründung nebst Umweltbericht liegen in der Zeit vom
14.05.2020 – 18.06.2020
gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, Zimmer 110 (montags bis mittwochs und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr und samstags von 8:30 bis 10:30) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gem. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Für den o.g. Bebauungsplan liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsicht vor:
1. Begründung mit Umweltbericht
(Schutzgüter und Auswirkungen)
- zur Landschaftsstruktur,
- zum Landschaftsbild,
- zu Biotoptypen,
- zur Eignung für Brutvögel,
- zu Auswirkungen auf Gehölze,
- zur FFH-Relevanz,
- zu tierhaltungsspezifischen Emissionen,
- zu stickstoffempfindlichen Biotopen und
- zur Bioaerosolrelevanz
2. Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauBG einschließlich des Abwägungsergebnisses
Ø Stellungnahme des Landkreises Emsland vom 17.12.2019 mit Anmerkungen zu den Themen Städtebau, Naturschutz und Forsten, Abfallwirtschaft und Gesundheit.
Ø Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 20.11.2019 mit Anmerkungen zur Betroffenheit des Waldes.
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ ausgelegt. Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 14.05.2020 bis zum 18.06.2020 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ist das
Rathaus für den Postbetrieb und die öffentliche Auslegung von Planunterlagen von der Seite der Mittelstraße geöffnet. Informationen können auch telefonisch unter der Nummer 05904/9328 – 30 erteilt werden.