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Bekanntmachung/ Fortschreibung der Lärmkartierung gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie durch die Samtgemeinde Lengerich für die Mitgliedsgemeinde Bawinkel, Fortschreibung des Lärmaktionsplanes

Auf Basis der Fortschreibung der Lärmkartierung gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Samtgemeinde Lengerich die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2018 für die Mitgliedsgemeinde Bawinkel durchzuführen. Mit dem Lärmaktionsplan sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen auf die betroffene Wohnbevölkerung geregelt werden.

Im Bereich der Samtgemeinde Lengerich weist die Bundesstraße B 213 (Lingener Straße) in Bawinkel ein Verkehrsaufkommen auf, durch das die Gemeinde Bawinkel zur Fortführung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet ist. Die betroffenen Straßenabschnitte sind im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Zuständig für die Fortführung des Lärmaktionsplanes ist die Samtgemeinde Lengerich.

Gemäß Artikel 8 Abs. 7 der Richtlinie 2002/49/EG in Verbindung mit § 47d Abs. 3 Satz 2 BImSchG erhält die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Die Fortführung des Lärmaktionsplanes erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Daher besteht die Möglichkeit, den Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Bawinkel in der Zeit vom

27.01.2025 – 10.02.2025

Auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/wirtschaft/bauleitplanung/bekanntmachungen/ einzusehen. Zusätzlich wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes in der genannten Zeit auch in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der o.g. Frist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgeben werden (siehe oben). 

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