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Bekanntmachung/ erneute Veröffentlichung Bebauungsplan Nr. 41 "Gewerbegebiet Am Engelbertswald", Gemeinde Bawinkel sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes, Samtgemeinde Lengerich

Durch eine Änderung in diesen Bauleitplanverfahren in Bezug auf die Eingriffsbilanzierung und den Umweltbericht ist der Entwurf der Bauleitplanverfahren erneut zu veröffentlichen.

Der Rat der Gemeinde Bawinkel hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 den erneuten Auslegungs- und Entwurfsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 41 „Gewerbegebiet Am Engelbertswald“ beschlossen. Parallel dazu hat der Rat der Samtgemeinde Lengerich in seiner Sitzung am 13.09.2023 den erneuten Auslegungs- und Entwurfsbeschluss der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Durchführung der Veröffentlichung angemessen auf 14 Kalendertage verkürzt wird, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Der Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Bawinkel sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Gewerbegebiet Am Engelbertswald“ inkl. textlicher Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die entsprechende Begründung nebst Umweltbericht sowie Fachgutachten werden in der Zeit vom

20.09.2024 – 08.10.2024

gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich unter https://www.lengerich-emsland.de/wirtschaft/bauleitplanung/bekanntmachungen/ veröffentlicht und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden. Zusätzlich werden die verfügbaren Entwurfsunterlagen in der genannten Zeit auch in der Gemeindeverwaltung Bawinkel, Osterbrocker Straße 2, 49844 Bawinkel (mittwochs von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Es wird darauf gem. § 4a Abs. 5 BauGB hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@lengerich-emsland.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden (siehe oben).

Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass bei der Änderung des Flächennutzungsplanes eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Für die o.g. Bauleitplanungen liegen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB folgende umweltbezogene Information vor:

1. Umweltbericht

Schutzgut Mensch

  • Aussagen zu Wohn- und Arbeitsumfeld, Verkehrs- und Gewerbeimmissionen, Erholungsfunktion

Schutzgut Natur und Landschaft

  • Aussagen zu Naturraum, Landschaftsbild, Ortsbild, Boden, Wasserhaushalt, Altlasten, Klima, Luft, Arten- und Lebensgemeinschaften

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Aussagen zu Kultur- und sonstige Sachgüter

2. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch regionalplan & uvp, 2022

 

  • Brutvögel: 26 Vogelarten, 23 davon nutzen das Gebiet vermutlich als Brutgebiet (Brutnachweis, Brutverdacht). 3 Arten konnten als Durchzügler oder Nahrungsgast erfasst werden; strenggeschützte Arten: Mäusebussard als Nahrungsgast; vermutliche Brutgebiete von Vogelarten, die in der Roten Liste Niedersachsens und Deutschlands geführt werden
  • Fledermäuse: 3 Fledermausarten; es konnten keine Quartiere festgestellt werden
  • Weitere Arten: Amphibien- oder Fischvorkommen konnten nicht festgestellt werden. Einmalig eine adulte Erdkröte nachts außerhalb des Plangebietes; die Erfassungen haben keine Hinweise auf das Vorkommen weiterer streng geschützten Arten.
  • Keine Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG; Aufführung von Vermeidungsmaßnahmen V1 – V4; Aufführung von Ausgleichsmaßnahme A1

 3. weitere Fachgutachten

Schalltechnischer Bericht durch Zech Ingenieurgesellschaft mbH Lingen, 27.01.2023

  • Festsetzungen der Lärmkontingentierung

4. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum größten Teil mit umweltrelevanten Informationen einschließlich Abwägungsergebnis

  • Landkreis Emsland
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • Westnetz GmbH
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
  • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
  • Wasserverband Lingener Land
  • EWE Netz GmbH
  • Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
  • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück

Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Gewerbegebiet Am Engelbertswald“ veröffentlicht.

Der Geltungsbereich der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in der Gemeinde Bawinkel und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Gewerbegebiet Am Engelbertswald“ ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

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