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Bekanntmachung/ Bebauungsplan Nr. 13 "Tannenkämpe", 1. Änderung der Gemeinde Langen gem. § 13a BauGB (Nr. 09/2022 vom 15.02.2022)

Der Rat der Gemeinde Langen hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 den Bebauungsplan Nr. 13, 1. Änderung „Tannenkämpe“ der Gemeinde Langen einschließlich textlicher Festsetzungen, örtlicher Bauvorschriften und Begründung als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13, 1. Änderung „Tannenkämpe“ der Gemeinde Langen ist im nachstehenden Planausschnitt dargestellt. Mit dieser Bekanntmachung nach § 10 BauGB tritt der Bebauungsplan Nr. 13, 1. Änderung „Tannenkämpe“ der Gemeinde Langen in Kraft. Der Bebauungsplan Nr. 13, 1. Änderung „Tannenkämpe“ der Gemeinde Langen liegt ab sofort einschließlich Begründung in der Gemeindeverwaltung Langen, Bawinkeler Str. 4, 49838 Langen und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich, Zimmer 102 bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Nach der Veröffentlichung des Bebauungsplans im Amtsblatt des Landkreises Emsland wird dieser mit der Begründung auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich unter www.lengerich-emsland.de zur Verfügung gestellt und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de abgerufen werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen. Gem. § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass - gem. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 eine beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, - unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder - gem. § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Langen, Bawinkeler Straße 4, 49838 Langen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

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