Bekanntmachung/ Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 9 "Am Klosterwald", Gemeinde Handrup
Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a i. V. m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) –
Der Rat der Gemeinde Handrup hat in seiner Sitzung am 17.02.2021 beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen:
Bebauungsplan Nr. 9 „Am Klosterwald“
Gegenstand der Planung ist die Ausweisung eines Mischgebietes und eines allgemeinen Wohngebietes; der Wald soll dabei erhalten bleiben.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 13 a Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich für die zu überplanende Fläche ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich befindet sich östlich des Bebauungsplanes „In der Stroot“.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und dieser gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB besteht die Möglichkeit sich vom
25.02.2021 – 11.03.2021
in der Gemeindeverwaltung Handrup, Schulstraße 1, 49838 Handrup (dienstags von 14.30 Uhr – 18.30 Uhr und donnerstags von 10.00 Uhr – 12.30 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und zu äußern.