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Bekanntmachung/ Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 34 "Sondergebiet Mönster", Gemeinde Lengerich sowie 63. Änderung des Flächennutzungsplanes, Samtgemeinde Lengerich

Der Rat der Samtgemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 beschlossen, die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich aufzustellen.

Der Rat der Gemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 13.02.2024 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 34 „Sondergebiet Mönster“ aufzustellen.

Gegenstand der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes. Der Geltungsbereich befindet sich östlich der Straße „Zur Berlage“. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat der Rat der Samtgemeinde Lengerich in seiner Sitzung am 29.02.2024 sowie der Rat der Gemeinde Lengerich in seiner Sitzung am 13.02.2024 gleichzeitig beschlossen, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt und erörtert werden können. Hierzu ist ein Vorentwurf nebst Kurzerläuterung erarbeitet worden. Im Rahmen dieser frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vom

20.09.2024 – 08.10.2024

Gelegenheit gegeben, sich die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, zu den Öffnungszeiten im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeinde Lengerich erörtern und erläutern zu lassen.

Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 20.09.2024 – 08.10.2024 auf der Internetseite www.lengerich-emsland.de ?Wirtschaft, Bauen, Planen ?Bauleitplanung ?Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.

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