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Bekanntmachung/ Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 33 "Hofstelle Albers", Gemeinde Lengerich

Der Rat der Gemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 13.02.2024 beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen:

Bebauungsplan Nr. 33 „Hofstelle Albers“

Gegenstand der Planung ist die Ausweisung eines Mischgebietes.

Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat der Rat der Gemeinde Lengerich in seiner Sitzung am 13.02.2024 gleichzeitig beschlossen, dass die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten ist. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Lengerich in der Zeit vom

08.08.2024 bis 22.08.2024

Gelegenheit gegeben, sich die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich (zu den Öffnungszeiten im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeinde Lengerich) erörtern und erläutern zu lassen.

Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 NKomVG auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 08.08.2024 bis zum 22.08.2024 auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich  https://www.lengerich-emsland.de/wirtschaft/bauleitplanung/bekanntmachungen/ zur Ansicht und zum Download bereit.

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