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Bekanntmachung/ Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 32 "Kindertagesstätte/ Feuerwehr", Gemeinde Lengerich

Der Rat der Gemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 16.03.2023 beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen:

Bebauungsplan Nr. 32 „Kindertagesstätte/ Feuerwehr“

Gegenstand der Planung ist die Festsetzung als Fläche für die neue Kindertagesstätte als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte sowie für die neue Feuerwehr als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich befindet an der Frerener Straße.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und dieser gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB besteht die Möglichkeit sich vom

03.07.2023 – 17.07.2023

In der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Zimmer 102 (montags, dienstags und mittwochs von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, freitags von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und zu äußern.

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