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Bekanntmachung/ Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 3 "Dorf Nord Erweiterung", 4. Änderung, Gemeinde Langen

Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a i. V. m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) –

Der Rat der Gemeinde Langen hat in seiner Sitzung am 05.07.2023 sowie am 04.09.2023 beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen:

Bebauungsplan Nr. 3 „Dorf Nord Erweiterung“, 4. Änderung

Gegenstand der Planung ist die Überplanung einer Fläche vom Gewerbegebiet (GE) zum Mischgebiet (MI).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1  BauGB und § 13 a Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich für die zu überplanende Fläche ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und dieser gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB besteht die Möglichkeit sich vom

25.09.2023 – 09.10.2023

in der Gemeindeverwaltung Langen, Bawinkeler Straße 4 (mittwochs von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und donnerstags von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr – 19.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und zu äußern.

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