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Bekanntmachung/ Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 3, 3. Änderung "Steuerung von Tierhaltungsanlagen" in der Gemeinde Wettrup

Der Rat der Gemeinde Wettrup hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 sowie 14.11.2023 beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen:

Bebauungsplan Nr. 3, 3. Änderung „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ in der Gemeinde Wettrup

Gegenstand der Planung ist die Neuaufnahme eines Baufeldes.

Geltungsbereich ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat der Rat der Gemeinde Wettrup in seiner Sitzung am 14.11.2023 gleichzeitig beschlossen, dass die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten ist. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vom

02.01.2024 – 16.01.2024

Gelegenheit gegeben, sich die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Gemeindeverwaltung Wettrup, Bahnhofstraße 11, 49838 Wettrup und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeinde Lengerich jeweils zu deren Öffnungszeiten erörtern und erläutern zu lassen.

Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 02.01.2024 – 16.01.2024 auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich https://www.lengerich-emsland.de/wirtschaft/bauleitplanung/bekanntmachungen/ zur Ansicht und zum Download bereit.

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