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Bekanntmachung/ Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 2 "Westlich der B213 A", Gemeinde Bawinkel

Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a i. V. m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) –

Der Rat der Gemeinde Bawinkel hat in seiner Sitzung am 05.07.2023 beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen:

Bebauungsplan Nr. 2 „Westlich der B213, A“, 1. Änderung

Gegenstand der Planung ist die Anpassung und Optimierung von Art und Maß der baulichen Nutzung an die heutigen Gegebenheiten.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1  BauGB und § 13 a Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich für die zu überplanende Fläche ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und dieser gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB besteht die Möglichkeit sich vom

31.08.2023 – 14.09.2023

in der Gemeindeverwaltung Bawinkel, Osterbrocker Straße 2, 49844 Bawinkel (mittwochs von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und zu äußern. 

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