Gegenstand der Planung ist die Änderung von Gewerbegebietsteilflächen zu Mischgebietsflächen/ Grünflächen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und § 13 a Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und dieser gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB besteht die Möglichkeit sich vom
10.09.2021 – 24.09.2021
in der Gemeindeverwaltung Langen, Bawinkeler Straße 4, 49838 Langen (mittwochs und donnerstags von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und donnerstags von 16:00 Uhr – 19:00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und zu äußern.