Bekanntmachung/ Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 18, 3. Änderung "Öings Sand", Gemeinde Lengerich
Aufstellungsbeschluss gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen:
3. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Öings Sand“
Diese Änderung beinhaltet den Ausschluss von Betriebswohnungen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich für die zu überplanende Fläche ist im beigefügten Planausschnitt dargestellt.
Der Bebauungsplan wir im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.