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Bekanntmachung/ Aufstellungsbeschluss 61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich

Der Rat der Samtgemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 13.09.2023 beschlossen, die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich aufzustellen.

Gegenstand der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat der Rat der Samtgemeinde Lengerich in seiner Sitzung am 13.09.2023 gleichzeitig beschlossen, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt und erörtert werden können. Hierzu ist ein Vorentwurf nebst Kurzerläuterung erarbeitet worden. Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vom

02.01.2024 – 16.01.2024

Gelegenheit gegeben, sich die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, im abgetrennten hinteren Flurbereich vor den Büroräumen des Bauamtes der Samtgemeinde Lengerich zu deren Öffnungszeiten erörtern und erläutern zu lassen.

Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 02.01.2024 – 16.01.2024 auf der Homepage der Samtgemeinde Lengerich https://www.lengerich-emsland.de/wirtschaft/bauleitplanung/bekanntmachungen/ zur Ansicht und zum Download bereit. 

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