|  Bürgerservice

Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Aufgrund der aktuellen Situation ist das Bürgerbüro der Samtgemeindeverwaltung als Pass- und Ausweisbehörde für den Publikumsverkehr stark eingeschränkt. 

 

 

Ein persönliches Vorsprechen ist nur in dringenden Angelegenheiten und nach telefonischer Voranmeldung möglich. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, Ihren Ausweis erst abzuholen, wenn der Publikumsverkehr der Samtgemeindeverwaltung wieder den normalen Betrieb eingenommen hat.

Zurzeit gehen vermehrt Anfragen zu abgelaufenen Personalausweisen ein. Dazu verweisen wir auf die Informationen vom Bundesinnenministerium:

Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Personalausweisportal

 

Für weitere Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten telefonisch gerne zur Verfügung.

Frau Kröner: 05904/9328-22

Frau Berlage: 05904/9328-24

 

 

 

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