Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen. soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist.
Schlichtungsverhandlungen finden überwiegend in einem Amtsraum statt, den die Samtgemeinde zur Verfügung stellt; sie können aber auch in der Privatwohnung der Schiedsperson geführt werden.
Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Vorrausetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wieder herstellen.
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich war. Sie werden vom Rat der Samtgemeinde Lengerich auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Lingen (Ems). Nach Ablauf der Wahlzeit ist eine Wiederwahl möglich.
Wer sich bewerben möchte, sollte mindestens 25 Jahre alt sein und den Wohnsitz in der Samtgemeinde Lengerich haben. Besondere Voraussetzungen für eine Bewerbung sind außerdem, dass Bewerberinnen oder Bewerber die Fähigkeit zu Bekleidung öffentlicher Ämter sowie eine gewisse Lebenserfahrung besitzen und völlig unparteiisch sind.
Schriftliche formlose Bewerbungen mit Angaben von
- Name, Vorname, Geburtsname
- Anschrift
- Geburtstag, Geburtsort
- Beruf
- Telefon und/oder E-Mail-Adresse
bitte bis zum 31.08.2023 an die Samtgemeinde Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich oder per E-Mail: mertin@lengerich-emsland.de senden. Für Auskünfte steht Ihnen Herr Mertin, Tel. 05904 9328-18 zur Verfügung.